Mit der Lackierung von Blechblasinstrumenten entstand ein neues Problem: braune Verfärbungen unter dem Lack. Diese treten vor allem dort auf, wo Bauteile zusammengelötet werden und dabei kleinste Hohlräume oder offene Stellen entstehen.
Idealerweise sollte das Lötzinn beim Löten vollständig verlaufen, sodass keine Hohlräume zurückbleiben. In der Praxis lässt sich dies jedoch nicht vollständig vermeiden. Bis heute ist es keinem Hersteller gelungen, dieses Phänomen vollständig zu beherrschen.
Typische Problemstellen sind unter anderem
Dort verbleiben nach dem Löten säurehaltige Rückstände. Diese können sich im Laufe der Zeit aus minimalen Öffnungen herausarbeiten und verursachen die bekannten braunen Flecken, indem sie den Lack verfärben. Dies kann sogar bei neuen Instrumenten bereits nach wenigen Wochen auftreten.
Es handelt sich dabei ausschließlich um einen optischen Mangel. Das Material wird nicht angegriffen, die Funktion des Instruments bleibt unbeeinträchtigt. Früher, als Instrumente noch nicht lackiert waren, ließen sich die Flecken einfach entfernen. Zudem wurden bis in die 1990er Jahre sehr aggressive und gesundheitsschädliche Reinigungsmittel eingesetzt. Dadurch traten braune Flecken deutlich seltener auf. Diese Mittel dürfen heute jedoch nicht mehr verwendet werden.
Auch moderne Produktions- und Reinigungsverfahren – einschließlich Ultraschalltechnik sowie engmaschige Qualitätskontrollen – können das Problem nicht vollständig verhindern.
Treten braune Flecken auf, raten wir von einer Neulackierung ab. Der Substanzverlust, der durch Schleifen und Polieren entsteht, steht in keinem Verhältnis zum optischen Nutzen. Zudem zeigt unsere Erfahrung, dass die Flecken auch nach einer Neulackierung erneut auftreten können – entweder an derselben oder an anderer Stelle.
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir verwenden säurefreie Lötmittel, führen präzise Lötarbeiten durch und kontrollieren alle Lötstellen sorgfältig. Dennoch können wir für braune Verfärbungen, insbesondere nach Reparaturen, aber auch bei Neuinstrumenten, keine Gewährleistung übernehmen.